Ü1 Schulanmeldung – Übergang von der Kita in die Grundschule
Liebe Eltern und liebe Sorgeberechtigte,
wir freuen uns, dass Ihr Kind im kommenden Schuljahr eingeschult wird, und begleiten Sie gerne durch den Anmeldeprozess. Der Übergang Ihres Kindes von der Kita in die Grundschule wird in Brandenburg als Ü1-Verfahren bezeichnet. Hier erklären wir Schritt für Schritt, wie das Verfahren abläuft, welche Fristen gelten und was Sie als Eltern vorbereiten müssen. Bei Fragen steht Ihnen unser Sekretariat jederzeit gerne zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, Sie und Ihr Kind kennenzulernen!
Für weitere Informationen besuchen Sie auch die Webseite des Schulamtes Brandenburg vor der Einschulung
1. Wer wird schulpflichtig?
Nach § 37 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September des jeweiligen Jahres ihr sechstes Lebensjahr vollenden. Die Einschulung erfolgt dann zum darauffolgenden Schuljahresbeginn im August.
Vorzeitige Einschulung: Kinder, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden.
2. Zeitplan für das Schulaufnahmeverfahren zum Schuljahr 2026/2027 (Ü1)
Das Aufnahmeverfahren beginnt bereits rund ein Jahr vor der Einschulung und läuft in mehreren Schritten ab:
Zeitraum | Was passiert |
| Herbst des Vorjahres | Sprachstandsfeststellung in der Kita (verpflichtend für alle Kinder) |
| Herbst/Winter | Schulträger veröffentlicht die regionalen Anmeldetermine |
| Winter (i. d. R. ab Oktober/November) | Digitale Anmeldung wird auf dem Schulportal Brandenburg freigeschaltet |
| Zwischen Herbst und Frühjahr | Schulärztliche Untersuchung durch das Gesundheitsamt |
| Ende Januar/Februar (Schulanmeldezeitraum) | Persönliche Schulanmeldung mit Schulaufnahmegespräch in der zuständigen Grundschule |
| Im Zeitraum des Anmeldeverfahrens | Ggf. Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch |
| Ende Mai/Anfang Juni | Schriftlicher Aufnahme- oder Zurückstellungsbescheid an die Eltern |
| Vor den Sommerferien | Erster Elternabend an der Grundschule
Schnupperstunde für die zukünftigen Erstklässlerinnen/Erstklässler |
| Samstag vor dem 1. Schultag | Einschulungsfeier |
| Herbst des Vorjahres | Sprachstandsfeststellung in der Kita (verpflichtend für alle Kinder) |
| Herbst/Winter | Schulträger veröffentlicht die regionalen Anmeldetermine |
| Winter (i. d. R. ab Oktober/November) | Digitale Anmeldung wird auf dem Schulportal Brandenburg freigeschaltet |
| Zwischen Herbst und Frühjahr | Schulärztliche Untersuchung durch das Gesundheitsamt |
| Ende Januar/Februar (Schulanmeldezeitraum) | Persönliche Schulanmeldung mit Schulaufnahmegespräch in der zuständigen Grundschule |
| Im Zeitraum des Anmeldeverfahrens | Ggf. Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch |
| Ende Mai/Anfang Juni | Schriftlicher Aufnahme- oder Zurückstellungsbescheid an die Eltern |
| Vor den Sommerferien | Erster Elternabend an der Grundschule
Schnupperstunde für die zukünftigen Erstklässlerinnen/Erstklässler |
| Samstag vor dem 1. Schultag | Einschulungsfeier |
| Herbst des Vorjahres | Sprachstandsfeststellung in der Kita (verpflichtend für alle Kinder) |
Die genauen Termine werden jährlich vom Schulträger (Landeshauptstadt Potsdam) bekannt gegeben und können von Jahr zu Jahr leicht variieren. Der Anmeldezeitraum liegt in Potsdam traditionell in den ersten beiden Wochen nach den Winterferien.
3. Welche Grundschule ist zuständig?
Grundlage ist die Schulbezirkssatzung der Landeshauptstadt Potsdam. Sie legt fest, welche Grundschule für welche Straße bzw. welches Wohngebiet zuständig ist.
Besonderheit Potsdam – freie Schulwahl
Die Landeshauptstadt Potsdam hat sich für deckungsgleiche Schulbezirke entschieden. Das bedeutet: Eltern können innerhalb der Stadt Potsdam grundsätzlich eine Grundschule frei wählen und tragen bei der Anmeldung zwei Schulwünsche ein.
Dieses Wahlrecht ist durch die Aufnahmekapazität der jeweiligen Schule begrenzt.
Bei Übernachfrage entscheidet gemäß § 106 Abs. 2 und Abs. 4 Satz 3 BbgSchulG zunächst die Nähe der Wohnung zur Schule, danach das Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. B. um einen mehrfachen Schulwechsel zu vermeiden, wegen eines besonderen Sprach- oder Religionsunterrichtsangebots).
Wichtig: Unabhängig davon, welche Schule Ihr Kind später besuchen soll, meldet zunächst die für Ihren Wohnort zuständige Grundschule das Aufnahmeverfahren an. Melden Sie Ihr Kind an einer anderen Schule an, sind Sie verpflichtet, die eigentlich zuständige Schule darüber zu informieren.
Auch wer sein Kind an einer Ersatzschule (Schule in freier Trägerschaft) anmelden möchte, muss es zusätzlich bei der zuständigen öffentlichen Grundschule zum Schulaufnahmeverfahren anmelden.
4. Ablauf im Detail
a) Sprachstandsfeststellung (Kita)
Alle Kinder, die im Folgejahr eingeschult werden, nehmen verpflichtend an einer Sprachstandsfeststellung in der Kita teil.
b) Schulärztliche Untersuchung
Vor der Einschulung ist jedes Kind zu einer Untersuchung beim Gesundheitsamt verpflichtet. Den Termin dafür teilt Ihnen das zuständige Gesundheitsamt mit. Die Ergebnisse fließen in die Entscheidung über die Aufnahme mit ein (§ 51 BbgSchulG).
c) Persönliche Anmeldung
Zur Anmeldung muss Ihr Kind persönlich in der Schule vorgestellt werden – auch wenn Sie die digitale Anmeldung nutzen. Die Schule lädt Sie zu einem Schulaufnahmegespräch ein. Bitte achten Sie unbedingt auf die von der Schule mitgeteilte Anmeldefrist. Sie erhalten mit der Einladung von uns weitere wichtige Unterlagen.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Anmeldung:
Eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes
Teilnahmebescheinigung an der Sprachstandsfeststellung (erhalten Sie von der KITA)
Das ausgefüllte und von allen Sorgeberechtigten unterschriebene Formular „Anmeldung zum Schulaufnahmeverfahren für das Schuljahr 26/27
Erklärung zur Schweigepflichtsentbindung. Das entsprechende Formular finden Sie hier: Erklärung Schweigepflichtentbindung
Ihr Kind/Ihre Kinder sind bei dem Anmeldegespräch persönlich vorzustellen.
Sollten Sie eine Rückstellung vom Schulbesuch wünschen, reichen Sie das entsprechende Formular ausgefüllt mit den übrigen Anmeldeunterlagen ein. Das entsprechende Formular finden Sie hier: Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch
Die Anmeldung kann digital über das Schulportal Brandenburg oder in Papierform erfolgen; die persönliche Vorstellung des Kindes bleibt in jedem Fall erforderlich.
d) Entscheidung über die Aufnahme
Über die Aufnahme entscheidet die Schulleiterin. Eltern erhalten in der Regel Ende Mai/Anfang Juni einen schriftlichen Bescheid. Der genaue Postausgangstag wird Ihnen im Anmeldeverfahren von der Schulleiterin mitgeteilt.
5. Zurückstellung vom Schulbesuch
Auf Antrag der Eltern oder durch Entscheidung der Schulleitung kann ein schulpflichtiges Kind im Ausnahmefall für ein Jahr zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass es dem Unterricht noch nicht mit Erfolg folgen kann (§ 51 Abs. 2 BbgSchulG). Die Entscheidung erfolgt nach schulärztlicher Untersuchung und Beratung durch die Schule. Bei einer Zurückstellung soll eine anderweitige Förderung sichergestellt sein, insbesondere durch den weiteren Kita-Besuch oder rehabilitative Frühförderung; die Teilnahme daran ist der Schule nachzuweisen.
6. Gut zu wissen
Beratung durch die Grundschule: Bei allen Fragen zum Aufnahmeverfahren ist zunächst die für Ihren Wohnort zuständige Grundschule Ihre Ansprechpartnerin (§ 52 BbgSchulG).
Zuständiges staatliches Schulamt: Für Potsdam ist das Staatliche Schulamt Brandenburg an der Havel zuständig.
7. Rechtliche Grundlagen
§ 37 BbgSchulG – Beginn der Schulpflicht, Sprachstandsfeststellung, schulärztliche Untersuchung
§ 51 BbgSchulG – Aufnahme in die Grundschule, Zurückstellung
§ 106 BbgSchulG – Schulbezirke, wichtiger Grund bei Übernachfrage
§ 4 Grundschulverordnung (GV) – Anmeldung und Aufnahme, deckungsgleiche Schulbezirke, Zurückstellungsverfahren
Schulbezirkssatzung der Landeshauptstadt Potsdam
Rechtsgrundlagen und Fristen können sich ändern. Maßgeblich sind stets die aktuellen Bekanntmachungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport sowie der Landeshauptstadt Potsdam als Schulträger.
8. Häufige Fragen
Habe ich in Potsdam eine freie Schulwahl?
In Potsdam gibt es deckungsgleiche Schulbezirke, die durch die Stadt Potsdam festgelegt werden. Sie haben innerhalb Potsdams die freie Schulwahl für Ihr Kind/ Ihre Kinder. Bitte beachten Sie, dass bei Überschreitung der Aufnahmekapazität bestimmten Kriterien greifen (siehe Punkt 3).
Muss ich mein Kind trotz freier Schulwahl zuerst bei der zuständigen Schule anmelden?
Ja. Die für Ihren Wohnort zuständige Grundschule koordiniert die Schulpflicht. Zuständig für die Prüfung der Schulpflicht ist die Schule, in deren Schuleinzugsgebiet sich der Wohnsitz der Eltern beziehungsweise des schulpflichtigen Kindes befindet. Entscheidend ist die Anschrift, unter der das Kind beim Bürgerservice gemeldet ist.
Ziehen Sie im laufendem Schulaufnahmeverfahren um, informieren Sie bitte die zuständige Schule. Auch wenn Sie einen Umzug im Zeitraum des Schulaufnahmeverfahrens planen, teilen Sie dies bitte bereits bei der Anmeldung über den bevorstehenden Wohnungswechsel mit.
Was passiert bei mehr Anmeldungen als Plätzen?
Es entscheiden zunächst die Nähe der Wohnung zur Schule, danach das Vorliegen eines wichtigen Grundes.
Kann mein Kind auch später als im Anmeldezeitraum angemeldet werden?
Bitte halten Sie sich an die vorgegebenen Anmeldezeiten.
Ist die Sprachstandsfeststellung verpflichtend, auch wenn mein Kind keine Kita besucht?
Ja, sie ist für alle Kinder verpflichtend, die im Folgejahr eingeschult werden.
Müssen beide Eltern/Sorgeberechtigte zum Anmeldetermin in der Schule erscheinen?
Sie müssen nicht zu zweit zum Termin kommen. Die Schulanmeldung kann durch ein Elternteil/ einen Sorgeberechtigten vorgenommen werden. Das Anmeldeformular muss von beiden Elternteilen/ Sorgeberechtigten unterschrieben werden.
Wo bekomme ich den genauen Anmeldetermin für unsere Schule?
Die genauen Termine werden jährlich von der Landeshauptstadt Potsdam veröffentlicht und Ihnen von der zuständigen Grundschule schriftlich per Post mitgeteilt.
Bei individuellen Fragen zum Aufnahmeverfahren wenden Sie sich gerne direkt an unser Schulsekretariat.